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Ortsplanungsrevision / Anhörung und zweite Mitwirkung

Zurzeit befindet sich die Ortsplanung der Gemeinde Rüthi in einer Gesamtüberarbeitung. Die Stellungnahmen aus der Mitwirkung vom Herbst 2022 wurden aufgenommen und eingearbeitet. Der Gemeinderat Rüthi lädt die Bevölkerung zur zweiten Mitwirkung ein, um zur Ortsplanung und zu den einzelnen Ortsplanungsinstrumenten Stellung zu nehmen.

Nach Art. 34 Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1, abgekürzt PBG) werden beim Erlass von Nutzungsplänen nach- und nebengeordnete Planungsträger rechtzeitig angehört (Abs. 1) und die zuständige Behörde sorgt für eine geeignete Mitwirkung der Bevölkerung (Abs. 2).

Der Informationsanlass findet am 27. März 2024, 19.30 Uhr im Werkhofsaal Rüthi, statt.

Die Unterlagen sind bis 15. Mai 2024 auf der Gemeinderatskanzlei (Rathaus, Büro 4) sowie auf der Website der Gemeinde Rüthi einsehbar.

Während der Mitwirkungsfrist können schriftliche Stellungnahmen bei der Gemeinderatskanzlei Rüthi, Staatsstrasse 78, 9464 Rüthi oder info@ruethi.ch eingereicht werden.

Bei allfälligen Fragen steht Ihnen die Gemeinderatskanzlei Rüthi gerne zur Verfügung.

Der Gemeinderat dankt für die Mitwirkung.

 

Rüthi, 15. März 2024
Der Gemeinderat


Dokumente Zonenplan_Ruethi_240326 (pdf, 22422.3 kB)
Änderungen zum bisherigen Zonenplan_Ruethi_240326 (pdf, 22830.9 kB)
Baureglement_Ruethi_240321 (pdf, 405.6 kB)
Anhang_Baureglement_Ruethi_240314 (pdf, 908.4 kB)
Planungsbericht_Ruethi_240326 (pdf, 10943.9 kB)


Datum der Neuigkeit 19. März 2024