Betreibung
Zuständiges Amt: Betreibungsamt Die Betreibung beginnt mit der Zustellung des Zahlungsbefehls. Hat der Schuldner keinen Rechtsvorschlag erhoben und die Forderung nicht vollständig bezahlt, kann der Gläubiger frühestens 20 Tage oder spätestens 1 Jahr nach der Zustellung des Zahlungsbefehls das Fortsetzungsbegehren stellen. Falls der Schuldner Rechtsvorschlag erhoben hat und der Gläubiger über einen Rechtsöffnungstitel (z.B. Schuldanerkennung) verfügt, so kann er beim Gericht die Rechtsöffnung verlangen. zuständiges Gericht für die Politische Gemeinde Rüthi: Kreisgericht Rheintal Haus Raben Obergasse 27 9450 Altstätten Wertvolle Informationen finden Sie auch unter dem Link des Betreibungsschalters. Online-DiensteMit der Nutzung des Internetangebots der Politischen Gemeinde Rüthi anerkennen Sie stillschweigend die geltenden Nutzungsbedingungen.
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