Urnenstandort |
Urne beim Rathaus Rüthi, Staatsstrasse 78, 9464 Rüthi |
Urnen Öffnungszeiten |
Sonntag, 10.00 - 11.00 Uhr |
Hinweis |
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.abstimmungen.sg.ch und des Bundes unter www.admin.ch |
Bedingungen / Voraussetzungen |
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt. Falls Sie den Stimmausweis verloren haben: Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen. |
Brieflich abstimmen |
Was ist zu beachten?- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
- Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (unfrankiert) oder es während der Bürostunden auf der Gemeinde abgeben. Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn: - die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
- das Antwortcouvert mehr als einen Stimmzettel der gleichen Abstimmungsvorlage enthält
- der Stimmausweis zusammen mit den Stimmzetteln gemeinsam im gleichen Couvert verpackt ist
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Kontakt |
martina.benz@ruethi.ch |
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