Öffentliche Planauflage / Teilzonenplan und Waldfeststellung BuchenmaadDer Gemeinderat hat im Sinne von Art. 34ff des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG) diverse Pläne erlassen und unterstellt diese öffentliche Planauflage. Die Waldfeststellung (Waldgrenzen) wurden durch das Kantonsforstamt St. Gallen in Anwendung von Art. 10 und 13 des eidgenössischen Waldgesetzes (SR 921.0; abgekürzt WaG) erlassen. Folgende Erlasse werden öffentlich aufgelegt: - Teilzonenplan Buchenmaad
Die Unterlagen zu den vorgenannten Erlassen sowie der Beschluss des Gemeinderates liegen während 30 Tagen, das heisst vom 16. Oktober bis 14. November 2023, auf der Gemeinderatskanzlei Rüthi, Rathaus, zur Einsichtnahme öffentlich auf. Gegen den Teilzonenplan sowie den Beschluss des Gemeinderates kann innert der Auflagefrist schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat Rüthi, Staatsstrasse 78, 9464 Rüthi, erhoben werden. Einsprachen gegen die Waldfeststellung sind während der Auflagefrist schriftlich dem Kantonsforstamt, Davidstrasse 35, 9001 St. Gallen, einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.
Rüthi, 5. Oktober 2023 Der Gemeinderat
Datum der Neuigkeit 13. Okt. 2023
|