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Öffentliche Planauflage / Teilstrassenplan Feldhofstrasse

Der Gemeinderat hat in Anwendung von Art. 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1) erlassen:

Teilstrassenplan Feldhofstrasse

Gegenstand der Auflage:

Teilstrassenplan zur Erschliessung der Grundstücke Nr. 561 und Nr. 1748

  • Klassierung: Gemeindestrasse 3. Klasse (Nr. 385)
  • Strassenname: Feldhofstrasse

Beschluss des Gemeinderates: 19. Juni 2023

 

Öffentliche Auflage:

Der Teilstrassenplan, das Strassenprojekt und die Beschlüsse des Gemeinderates liegen während 30 Tagen, das heisst vom 28. Juni bis 27. Juli 2023, auf der Gemeinde­rats­kanzlei Rüthi, Büro Nr. 4, zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die Linien­führung ist während der Auflagefrist im Gelände abgesteckt.

 

Rechtsmittel:

Gegen den Teilstrassenplan, das Strassenprojekt und die Beschlüsse des Gemeinde­rates kann innert der Auflagefrist schriftlich Einsprache beim Gemeinde­rat Rüthi erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutz­würdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhaltes, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.

 

Rüthi, 23. Juni 2023

Der Gemeinderat


Dokumente Gachter__Co._AG_Technischer_Bericht_Feldhofstrasse.pdf (pdf, 149.6 kB)
Gachter__Co._AG_Teilstrassenplan_feldhofstrasse_03.05.2023.pdf (pdf, 214.0 kB)
Gachter__Co._AG_Situation_feldhofstrasse_03.05.2023.pdf (pdf, 308.6 kB)
Gachter__Co._AG_Profile_feldhofstrasse_03.05.2023.pdf (pdf, 159.0 kB)


Datum der Neuigkeit 27. Juni 2023