Öffentliche Planauflage / Teilstrassenplan FeldhofstrasseDer Gemeinderat hat in Anwendung von Art. 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1) erlassen: Teilstrassenplan Feldhofstrasse Gegenstand der Auflage: Teilstrassenplan zur Erschliessung der Grundstücke Nr. 561 und Nr. 1748
Beschluss des Gemeinderates: 19. Juni 2023
Öffentliche Auflage: Der Teilstrassenplan, das Strassenprojekt und die Beschlüsse des Gemeinderates liegen während 30 Tagen, das heisst vom 28. Juni bis 27. Juli 2023, auf der Gemeinderatskanzlei Rüthi, Büro Nr. 4, zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die Linienführung ist während der Auflagefrist im Gelände abgesteckt.
Rechtsmittel: Gegen den Teilstrassenplan, das Strassenprojekt und die Beschlüsse des Gemeinderates kann innert der Auflagefrist schriftlich Einsprache beim Gemeinderat Rüthi erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhaltes, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.
Rüthi, 23. Juni 2023 Der Gemeinderat
Datum der Neuigkeit 27. Juni 2023
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