Benützungsreglement für Räumlichkeiten und Anlagen der Politischen Gemeinde RüthiDas Benützungsreglement für die Räumlichkeiten und Anlagen wurde am 25. September 2019 durch den Gemeinderat erlassen und ist ab 1. Januar 2020 gültig. Das Benützungsreglement für die Räumlichkeiten des Werkhofes und der Truppenunterkunft Bündt durch Dritte (in Vollzug seit 1. Januar 1993 / Politische Gemeinde Rüthi) sowie das Benützungsreglement für Schulräumlichkeiten und –anlagen der Primarschule Rüthi (in Vollzug seit 1. April 2014 / Primarschulgemeinde Rüthi) wurden in der Folge aufgehoben.
Zuständige Instanz: Gemeinderatskanzlei
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