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PV-Ersatzabgabe

Neubauten erzeugen einen Teil der von ihnen benötigten Elektrizität selber oder haben einen gewichteten Energie bedarf für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Klimatisierung, der um 5kWh je m² beheizte Fläche und Jahr verringert ist. Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, die auf die Eigenstromerzeugung oder die Verringerung des ge wichteten Energiebedarfs verzichten, entrichten dem Kanton eine Ersatzabgabe.

Die Ersatzabgabe beträgt Fr.2’700.– je kWp der für die Neubaute nach Art.4c Abs.1 der Energieverordnung (sGS 741.11; abgekürzt EnV) zu erstellenden Anlage. Sie wird mit den Baubewilligungsgebühren erhoben. Ausgenommen sind kleinere Erweiterungen bestehen der Bauten (siehe Ausnahmen nach Art.4d EnV).

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Verantwortliche Person: Marco Keel
Zuständige Instanz: Bauverwaltung

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