Willkommen auf der Website der Gemeinde Rüthi



Sprungnavigation

Von hier aus k?nnen Sie direkt zu folgenden Bereichen springen:
Startseite Alt+0 Navigation Alt+1 Inhalt Alt+2 Suche Alt+3 Inhaltsverzeichnis Alt+4 Seite drucken

eUmzugCH

Bei einem Umzug sind alle Einwohnerinnen und Einwohner gesetzlich verpflichtet, den Wohnsitzwechsel innerhalb von 14 Tagen dem Einwohneramt zu melden.

Die Abmeldung in der heutigen und die Anmeldung in der zukünftigen Wohngemeinde oder eine Adressänderung innerhalb der Gemeinde kann in einem geführten elektronischen Prozess Schritt für Schritt bequem am PC oder auf einem mobilen Gerät erledigt werden. Um den eUmzugCH nutzen zu können, wird die Volljährigkeit und Handlungsfähigkeit vorausgesetzt.

Natürlich besteht auch weiterhin die Möglichkeit, den Wohnortwechsel am Schalter zu melden.

Ausgenommen vom Onlinedienst eUmzugCH sind Meldungen rund um den Wochenaufenthalt. Diese müssen nach wir vor am Schalter der Wohngemeinde erledigt werden. Ebenso ausgenommen vom eUmzugCH sind Wegzüge / Zuzüge Ausland. In diesem Fall ist weiterhin eine persönliche Vorsprache auf dem Einwohneramt notwendig.

Aktionen
Link


Zuständige Instanz: Einwohneramt

zur Übersicht