Fristverlängerung Steuererklärung
Die Fristverlängerung wollen Sie bitte online via Homepage des Kantonalen Steueramtes beantragen.
Für die Identifikation sind folgende auf Seite 1 der Steuererklärung aufgedruckten Daten notwendig: •Register-Nr. •Passwort Nach der Prüfung durch das System erhalten Sie sofort eine Bestätigungsmeldung (inkl. Druckoption), sofern Sie mit den Vorjahressteuern nicht im Zahlungsverzug sind oder ein anderer Verweigerungsgrund besteht. Die ordentlichen Fristen zu Einreichung der Steuererklärung lauten wie folgt: bis 31. März für Unselbständigerwerbende und Rentner bis 31. Mai für Selbständigerwerbende (inkl. Landwirte) Aktionen
Zuständige Instanz: Steueramt
zur Übersicht
|