Abonnement - künftige Rechnungen
Für zukünftige, vorläufige Rechnungen können Sie anstelle der drei Raten ein Abonnement mit 9 oder 11 Raten beantragen.
Wenn Sie beim Bezahlen Ihrer Steuern die von uns vorgedruckten Einzahlungsscheine benützen, erleichtern Sie uns den Verwaltungsaufwand entscheidend. Anhand der Referenznummer auf dem Einzahlungsschein, wird Ihre Zahlung direkt dem entsprechenden Steuerjahr verbucht. Aktionen
Verantwortliche Person: Ursula Dürst Zuständige Instanz: Steueramt
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