Willkommen auf der Website der Gemeinde Rüthi



Sprungnavigation

Von hier aus k?nnen Sie direkt zu folgenden Bereichen springen:
Startseite Alt+0 Navigation Alt+1 Inhalt Alt+2 Suche Alt+3 Inhaltsverzeichnis Alt+4 Seite drucken

Betreibung, Betreibungsbegehren

Mit dem Betreibungsbegehren leitet der Gläubiger das Betreibungsverfahren ein.

Zuständig ist das Betreibungsamt am Wohnsitz des Schuldners oder Hauptsitz der Firma.

Aktionen
Laden (pdf, 16.8 kB)


Zuständige Instanz: Betreibungsamt

zur Übersicht