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Pflegefinanzierung - Formulare

Seit dem 1. Januar 2011 gilt das Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung. Anspruch auf Leistungen der Pflegefinanzierung haben Personen mit gesetzlichem Wohnsitz im Kanton St.Gallen, die sich in einem Heim zur Langzeitpflege befinden, die sich in spitalexterner Pflege (Spitex) befinden oder die sich nach einem Spitalaustritt in der Akut- oder Übergangspflege befinden.

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Zuständige Instanz: AHV-Zweigstelle

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