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Christbaum

Gebühren  Für die Grünabfuhr, die Spezialsammelstellen und -abfuhren sowie die Abgaben beim Kompostierplatz gemäss Art. 9 des Abfallreglements wird jährlich eine Grundgebühr über die Stromrechnung eingezogen. Die Grundgebühr beträgt: Fr. 25.00 für jedes Einfamilienhaus (Eigentümer oder Mieter) und Fr. 15.00 für jeden Wohnungsmieter.