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Sperrgut

-Polstergruppen pro Sitz = 1 Sperrgutmarke
-Loses Material ist zu bündeln
-Sperrgüter dürfen das Gewicht von 50 kg nicht überschreiten
-Sämtliche Sperrgüter sind mit Sperrgutmarken zu versehen
-Schwere Gegenstände werden nicht abgeführt
-Sperrgüter max. 150 x 60 x 40 cm;grössere Sperrgüter 2 Marken
Gebühren  Sperrgutmarke Fr. 6.50/Stück
Produkte  Was wird mitgenommen?
Untermatrazen, Möbelstücke bis max. 150 cm Breite, Teppiche, Skis, Altpneus, etc.

Nicht mitgenommen werden:
Nicht brennbare Abfälle wie Eisen, Keramik und Steine.