Sperrgut-Polstergruppen pro Sitz = 1 Sperrgutmarke -Loses Material ist zu bündeln -Sperrgüter dürfen das Gewicht von 50 kg nicht überschreiten -Sämtliche Sperrgüter sind mit Sperrgutmarken zu versehen -Schwere Gegenstände werden nicht abgeführt -Sperrgüter max. 150 x 60 x 40 cm;grössere Sperrgüter 2 Marken
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