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Hausverbot, Liegenschaftsbetretungsverbot

Zuständiges Amt: Gemeindamt

Das Gemeindamt ist zuständig für das Ausstellen von Liegenschaftsbetretungsverboten, die in privatrechtlichen Angelegenheiten durch den Gemeindepräsident am Wohnort des Begehrenden erlassen werden.

Bei der Amtsanzeige handelt es sich nicht um eine Verfügung im Rechtssinne. Die Amtsanzeige ist eine behördliche Mitteilung privatrechtlicher Erklärungen und stellt eine reine Tathandlung dar. Die Amtsanzeige gibt dem Absender einen Beweis dafür, dass er die Erklärung abgegeben hat.

Gesuche können dem Gemeindamt Rüthi eingereicht werden.

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