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18.04.2024 23:41:26
Nach den Bestimmungen der Tierseuchenverordnung Art. 16 ff. (SR 916.401) besteht die Verpflichtung, einen mehr als drei Monate alten Hund bei der zuständigen politischen Gemeinde zu melden. Die Gemeinde führt ein Hundeverzeichnis.
Für die Neuanmeldung eines Hundes füllen Sie bitte das untenstehende Formular vollständig aus und reichen Sie es per Post oder E-Mail ein.
Allfällige Mutationen (Verkauf eines Hundes, Tod des Tieres, usw.) teilen Sie uns bitte innert 10 Tagen per Telefon oder E-Mail mit.
Die Hundesteuer für beträgt Fr. 120.-- je Hund. Die Taxe wird jährlich im Januar in Rechnung gestellt.
Dokument Neuanmeldung_Hund.pdf (pdf, 26.5 kB)
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