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26.04.2024 16:09:50


Beglaubigung

Zuständiges Amt: Legalisations- und Urkundsstelle
Verantwortlich: Benz, Martina

Unterschriften für Vollmachten usw. aber auch Fotokopien (z.B. von Urkunden) können beglaubigt werden.

Bitte beachten sie Folgendes:

  • Die zu beglaubigende Unterschrift ist vor den Augen der legalisierenden Person selbst zu leisten oder falls schon ausgestellt, haben Sie die Echtheit der Unterschrift zu bestätigen.
  • Ihre Identität ist durch ein Ausweispapier (ID, Pass, Fahrausweis) zu bestätigen.
  • In Fällen, wo die Beglaubigung der Unterschrift einer Person, die infolge Krankheit oder Altersschwäche am Erscheinen vor der legalisierenden Person verhindert ist, in Frage steht, kann die Bestätigung der Echtheit der Unterschrift in der Wohnung, im Spital, im Altersheim usw. durchgeführt werden. Bitte vereinbaren Sie frühzeitig einen entsprechenden Termin.

Preis: Fr. 15.-


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