Die kantonale
Verordnung über die Aufnahme von Asylsuchenden regelt den Vollzug der eidgenössischen Asylgesetzgebung im Bereich der Betreuung von Asylsuchenden, stellt die Zuständigkeiten klar und beschreibt das Zuweisungsverfahren an die Gemeinden.
Dabei sind die Gemeinden verpflichtet, gemäss einem speziellen Verteilschlüssel Asylsuchende unterzubringen und zu betreuen. In Rüthi werden die Asylsuchenden in einer Liegenschaft und vereinzelt in Wohnungen untergebracht.