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Brandschutzvorschriften

Verantwortlich: Heeb, Heiner

Am 01.01.2015 sind die neuen Brandschutzvorschriften VKF in Kraft getreten.

Die schweizerischen Brandschutzvorschriften bezwecken den Schutz von Personen, Tieren und Sachen vor den Gefahren und Auswirkungen von Bränden und Explosionen. Sie sind in allen Kantonen rechtlich verbindlich.

Die Brandschutzvorschriften bestehen aus der Brandschutznorm und den Brandschutzrichtlinen. Die Norm enthält Grundsätze für den baulichen, technischen und betrieblichen Brandschutz. Die Richtlinien regeln einzelne Massnahmen im Rahmen der Brandschutznorm.

Nach der neuen Brandschutzrichtlinie Qualitätssicherung im Brandschutz werden Neubauten sowie bauliche oder nutzungsbezogene Änderungen an allen Bauten und Anlagen in eine der vier Qualitätssicherungsstufen (QSS) eingeteilt.

Die Bauherrschaft benennt für die Planungs- und Bauzeit eine für die Qualitätssicherung verantwortliche Person (QS Verantwortlicher Brandschutz) mit der erforderlichen Fachkompetenz.

Die Brandsicherheit wird durch ein Brandschutzkonzept gewährleistet. Es sind bei grösseren Bauten und Anlagen (MFH, Gewerbebauten etc.) Brandschutzpläne und ein Brandschutzkonzept zu erstellen. Bei Einfamilienhäusern, Nebenbauten, landwirtschaftlichen Bauten und Gebäuden mit geringen Abmessungen müssen Brandschutzpläne sowie -konzept nur auf Verlangen der Brandschutzbehörde erstellt werden.

Bei Fragen steht Ihnen der Feuerschutzbeauftragte Heiner Heeb, Tel. 071 766 16 79, gerne zur Verfügung.

Online-Dienste

Mit der Nutzung des Internetangebots der Politischen Gemeinde Rüthi anerkennen Sie stillschweigend die geltenden Nutzungsbedingungen.

Name Laden
Anmeldung Ersatz (Erneuerung) von Feuerungsanlagen und Sanierung von Kaminen (pdf, 129.2 kB)
Übereinstimmungserklärung Brandschutz (pdf, 118.0 kB)


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