amtliche Publikationsorgane
Der Gemeinderat Rüthi legt mit Beschluss vom 7. Mai 2019 die Publikationsplattform als einziges amtliches Publikationsorgan fest.
Zur Information der Bevölkerung (ohne Rechtsverbindlichkeit) werden:
a) die amtlichen Publikationen der Gemeinde Rüthi im "Rheintaler" und „Rheintalische Volkszeitung“ veröffentlicht und im Anschlagkasten beim Rathaus publiziert;
b) die Veröffentlichungen auf der Publikationsplattform mit kommunalem Inhalt der Gemeinde Rüthi auf der Webseite der Gemeinde Rüthi eingebunden;
c) ordentliche Baugesuche im Anschlagkasten beim Rathaus öffentlich bekannt gemacht.
Die Rechtssammlung der Gemeinde Rüthi wird auf der Gemeindehomepage rechtsverbindlich veröffentlicht.