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29.03.2024 08:52:28


Wegzug ins Ausland / Steuern

Zuständiges Amt: Steueramt

Längerer Auslandaufenthalt / definitiver Auslandwegzug

Planen Sie einen vorübergehenden Auslandaufenthalt oder einen definitiven Wegzug ins Ausland?

Ein Wegzug ins Ausland bzw. ein längerer Auslandaufenthalt sollte auch aus steuerlicher Sicht frühzeitig geplant werden. Einerseits hat er einen Einfluss auf die Steuern im Allgemeinen und andererseits ist er mit administrativem Aufwand verbunden, u.a.:

•bei einem Wegzug eine unterjährige Steuererklärung ausfüllen
•Veranlagung vornehmen
•Schlussabrechnung erstellen
•Steuern bezahlen

Nehmen Sie deshalb frühzeitig mit uns Kontakt auf, wenn möglich mind. einen Monat vor dem Wegzug.

Um diesen administrativen Aufwand in Grenzen zu halten, ist es von grossem Vorteil, wenn Sie die beiden nachfolgenden Dokumente unter den Online-Diensten ("Fragebogen Auslandwegzug" und "Vertretungsvollmacht bei Auslandwegzug") bereits ausgefüllt zu Ihrem ersten Gespräch auf dem Steueramt mitbringen.

Online-Dienste

Mit der Nutzung des Internetangebots der Politischen Gemeinde Rüthi anerkennen Sie stillschweigend die geltenden Nutzungsbedingungen.

Name Laden
Auslandwegzug - Vertretungsvollmacht (pdf, 19.7 kB)
Wegzug ins Ausland (pdf, 83.6 kB)


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