Wegzug ins Ausland / Steuern
Zuständiges Amt: Steueramt Längerer Auslandaufenthalt / definitiver Auslandwegzug Planen Sie einen vorübergehenden Auslandaufenthalt oder einen definitiven Wegzug ins Ausland? Ein Wegzug ins Ausland bzw. ein längerer Auslandaufenthalt sollte auch aus steuerlicher Sicht frühzeitig geplant werden. Einerseits hat er einen Einfluss auf die Steuern im Allgemeinen und andererseits ist er mit administrativem Aufwand verbunden, u.a.: •bei einem Wegzug eine unterjährige Steuererklärung ausfüllen •Veranlagung vornehmen •Schlussabrechnung erstellen •Steuern bezahlen Nehmen Sie deshalb frühzeitig mit uns Kontakt auf, wenn möglich mind. einen Monat vor dem Wegzug. Um diesen administrativen Aufwand in Grenzen zu halten, ist es von grossem Vorteil, wenn Sie die beiden nachfolgenden Dokumente unter den Online-Diensten ("Fragebogen Auslandwegzug" und "Vertretungsvollmacht bei Auslandwegzug") bereits ausgefüllt zu Ihrem ersten Gespräch auf dem Steueramt mitbringen. Online-DiensteMit der Nutzung des Internetangebots der Politischen Gemeinde Rüthi anerkennen Sie stillschweigend die geltenden Nutzungsbedingungen.
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