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29.03.2024 07:29:07


Betreibung

Zuständiges Amt: Betreibungsamt

Die Betreibung beginnt mit der Zustellung des Zahlungsbefehls.

Hat der Schuldner keinen Rechtsvorschlag erhoben und die Forderung nicht vollständig bezahlt, kann der Gläubiger frühestens 20 Tage oder spätestens 1 Jahr nach der Zustellung des Zahlungsbefehls das Fortsetzungsbegehren stellen.

Falls der Schuldner Rechtsvorschlag erhoben hat und der Gläubiger über einen Rechtsöffnungstitel (z.B. Schuldanerkennung) verfügt, so kann er beim Gericht die Rechtsöffnung verlangen.

zuständiges Gericht für die Politische Gemeinde Rüthi:
Kreisgericht Rheintal
Haus Raben
Obergasse 27
9450 Altstätten

Wertvolle Informationen finden Sie auch unter dem Link des Betreibungsschalters.

Online-Dienste

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Name Laden
Betreibung, Betreibungsbegehren (pdf, 16.8 kB)
Betreibung, Fortsetzungsbegehren (pdf, 94.7 kB)
Betreibung, Rechtsöffnungsbegehren (pdf, 24.7 kB)
Betreibung, Retentionsbegehren (pdf, 30.5 kB)
Betreibung, Verwertungsbegehren (pdf, 35.5 kB)


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