https://www.ruethi.ch/de/verwaltung/dienstleistungen/?dienst_id=23181
29.03.2024 12:27:11
Wir unterstützen die Hinterblieben bei Todesfällen bei der Koordination mit den Kirchenbehörden und treffen die Vorbereitungen für die Erdbestattung oder die Kremation. Die Angehörigen werden gebeten, sich möglichst bald mit der ärztlichen Todesbescheinigung beim Bestattungsamt zu melden. Für weitere Fragen (z.B. Grabmasse etc.) steht das Bestattungsamt den Angehörigen gerne zur Verfügung.
Wenn der Todesfall zu Hause eingetreten ist, ist zuerst der Arzt (Hausarzt, -Stellvertreter oder Notarzt) beizuziehen. Er stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus. Die Bestattung hat frühestens 48 Stunden und spätestens 120 Stunden nach dem Tod zu erfolgen. Für die kirchliche Bestattung haben sich die Angehörigen mit dem betreffenden Pfarramt direkt in Verbindung zu setzen.
Bei Tod in einem Spital, Pflege- oder Altersheim erfolgt die Anzeige an das Bestattungsamt durch die Spital- oder Heimleitung. Die Angehörigen erhalten eine entsprechende Bescheinigung. Diese ist dem Bestattungsamt am Wohnort der verstorbenen Person vorzulegen. Ist der Tod in Rüthi erfolgt, ist dieser dem Bestattungsamt innerhalb von zwei Tagen anzuzeigen. Die ärztliche Todesbescheinigung ist mitzubringen. Wenn das Familienbüchlein auffindbar ist, kann dieses ebenfalls mitgenommen werden.
Beim Bestattungsamt wird das Einkleiden und das Einsargen (nur bei Todesfällen in Rüthi), die Überführung sowie die Bestattungsart besprochen. Das Bestattungsamt Rüthi arbeitet mit dem Bestattungsdienst Keller Bestattungen GmbH,
Sonnenweg 6, 9400 Rorschach (Telefon 071 841 50 50), zusammen. Es besteht die Möglichkeit der Erd- oder Feuerbestattung. Folgende Grabarten stehen zur Verfügung:
Bereits zu Lebzeiten kann ein Bestattungswunsch beim Bestattungsamt hinterlegt oder in einer letztwilligen Verfügung angebracht werden.
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Friedhof Rüthi - Bestattungsmöglichkeiten | (pdf, 2985.6 kB) |
Todesfall - Merkblatt | (pdf, 176.0 kB) |
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Friedhof- und Bestattungsreglement | (pdf, 139.8 kB) |
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