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Lebensbescheinigung

Zuständiges Amt: Einwohneramt

Die Lebensbescheinigung dient Ihnen, wenn Dritte wie Lebensversicherungen oder ausländische Sozialversicherungen eine entsprechende Bescheinigung fordern.

Die Bescheinigung kann nur ausgestellt werden, wenn Sie persönlich am Schalter erscheinen. Bitte bringen Sie Ihre Identitätskarte, Ihren Pass oder Ihren Ausländerausweis mit.

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