Der Tierschutzbeauftragte
- unterstützt das Amt für Gesundheits- und Verbraucherschutz bei Betriebserhebungen und -überwachungen;
- beanstandet und vollzieht leichte Mängel in der Nutz- und Heimtierhaltung;
- leitet die erstellten Dossiers der Tierhalter bei schwerwiegenden Verstössen gegen die Tierschutzgesetzgebung dem kantonalen Amt zur weiteren Bearbeitung weiter;
- kann bei starker Vernachlässigung von Tieren selbst einschreiten.