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Vermittleramt Rheintal

Adresse: Obergasse 4, 9437 Marbach
Telefon: 058 229 63 80
E-Mail: sabine.flachsmann@sg.ch
Öffnungszeiten: Keine ordentlichen Öffnungszeiten (nur nach Bedarf).

Das Vermittleramt ist die erste Instanz für zivilrechtliche Angelegenheiten. Die Vermittlungsverfahren werden in der Regel am Wohnort des/der Beklagten durchgeführt. Der Prozess beginnt in der Regel mit einem Schlichtungsversuch beim Vermittler oder bei der Vermittlerin (allgemeine Schlichtungsbehörde). In gesetzlich genannten Ausnahmefällen entfällt das Schlichtungsverfahren, so namentlich im Eheschutz- und Scheidungsverfahren. Bei einem Streitwert von mindestens CHF 100'000 können die Parteien zudem gemeinsam auf das Schlichtungsverfahren verzichten.

Das Begehren muss schriftlich gestellt werden. Nach Eingang des Begehrens erlässt das Vermittleramt die Vorladung zum Vermittlungsvorstand. Die Verhandlung vor dem Vermittler ist mündlich. Ziel der Verhandlung ist eine Einigung unter den Parteien. Wird keine Einigung erzielt, wird dem Kläger auf Begehren der Leitschein zu Handen des Kreisgerichts ausgestellt.

Vermittlerin ist die Rechtsagentin Sabine Flachsmann, Marbach (bisherige Vermittlerin Oberes Rheintal). Als stellvertretende Vermittler sind Erwin Frei, Hinterforst und Janojan Thambirajah, Marbach, tätig.

Personen

LeitungFunktionTelefon
Flachsmann, SabineVermittlerin071 777 18 35


Dienste

NameVerantwortlichTelefon
VermittlerFlachsmann, Sabine071 777 18 35

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