Volksabstimmung vom 14. April 2024Am Sonntag, 14. April 2024, findet statt:
Kantonale Erneuerungswahlen:
Die Urne ist aufgestellt am Sonntag, 14. April 2024 Rathaus 10.00 - 11.00 Uhr
Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, in der Gemeinde wohnen und von der Stimmfähigkeit nicht ausgeschlossen sind.
Vorzeitige persönliche Stimmabgabe Die Stimmberechtigten haben am Donnerstag und Freitag vor dem Abstimmungssonntag, während den ordentlichen Büroöffnungszeiten der Gemeindeverwaltung die Möglichkeit, die vorzeitige persönliche Stimme bei der Stimmregisterführerin abzugeben.
Briefliche Stimmabgabe Die Stimmberechtigten können ihre Stimme ab Erhalt des Abstimmungsmaterials brieflich abgeben. Diese muss spätestens am Abstimmungssonntag, bis zur Schliessung der Urne (11.00 Uhr) bei der Gemeinde eintreffen. Das Stimmmaterial erhalten die Stimmberechtigten durch die Post zugestellt. Fehlende Unterlagen können bis Freitag, 12. April 2024, bei der Stimmregisterführerin der Gemeinde nachbezogen werden.
14. März 2024 Die Gemeinderatskanzlei Datum der Neuigkeit 14. März 2024
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