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Volksabstimmung vom 14. April 2024

Am Sonntag, 14. April 2024, findet statt:

 

Kantonale Erneuerungswahlen:

  • Regierungswahlen, 2. Wahlgang

 

Die Urne ist aufgestellt am Sonntag, 14. April 2024

Rathaus                                                             10.00 - 11.00 Uhr

 

Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, in der Gemeinde wohnen und von der Stimmfähigkeit nicht aus­geschlossen sind.

 

Vorzeitige persönliche Stimmabgabe

Die Stimmberechtigten haben am Donnerstag und Freitag vor dem Abstimmungssonntag, während den ordentlichen Büroöffnungszeiten der Gemeindeverwaltung die Möglichkeit, die vorzeitige persönliche Stimme bei der Stimmregisterführerin abzugeben.

 

Briefliche Stimmabgabe

Die Stimmberechtigten können ihre Stimme ab Erhalt des Abstimmungsmaterials brieflich abgeben. Diese muss spätestens am Abstimmungssonntag, bis zur Schliessung der Urne (11.00 Uhr) bei der Gemeinde eintreffen. Das Stimmmaterial erhalten die Stimmberechtigten durch die Post zugestellt. Fehlende Unterlagen können bis Freitag, 12. April 2024, bei der Stimmregisterführerin der Gemeinde nachbezogen werden.

 

14. März 2024 

Die Gemeinderatskanzlei



Datum der Neuigkeit 14. März 2024