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Volksabstimmung vom 3. März 2024

Am Sonntag, 3. März 2024, findet statt:

Eidgenössische Volksabstimmung über folgende Vorlagen:

  • Volksinitiative vom 28. Mai 2021 «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)»
  • Volksinitiative vom 16. Juli 2021 «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)»

Kantonale Erneuerungswahlen:

  • Regierungswahlen
  • Kantonsratswahlen

 

Die Urne ist aufgestellt am Sonntag, 3. März 2024

Rathaus                                                             10.00 - 11.00 Uhr

Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, in der Gemeinde wohnen und von der Stimmfähigkeit nicht aus­geschlossen sind.

 

Vorzeitige persönliche Stimmabgabe

Die Stimmberechtigten haben am Donnerstag und Freitag vor dem Abstimmungssonntag, während den ordentlichen Büroöffnungszeiten der Gemeindeverwaltung die Möglichkeit, die vorzeitige persönliche Stimme bei der Stimmregisterführerin abzugeben.

 

Briefliche Stimmabgabe

Die Stimmberechtigten können ihre Stimme ab Erhalt des Abstimmungsmaterials brieflich abgeben. Diese muss spätestens am Abstimmungssonntag, bis zur Schliessung der Urne (11.00 Uhr) bei der Gemeinde eintreffen. Das Stimmmaterial erhalten die Stimmberechtigten durch die Post zugestellt. Fehlende Unterlagen können bis Freitag, 1. März 2024, bei der Stimmregisterführerin der Gemeinde nachbezogen werden.

 

1. Februar 2024 

Die Gemeinderatskanzlei



Datum der Neuigkeit 1. Feb. 2024