Öffentliche Planauflage / Teilstrassenplan FeldstrasseDer Gemeinderat hat in Anwendung von Art. 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1) erlassen:
Gegenstand der Auflage: Teilstrassenplan zur Erschliessung des Grundstücks Nr. 497
Beschluss des Gemeinderates: 30. Januar 2024
Öffentliche Auflage Der Teilstrassenplan, das Strassenprojekt und die Beschlüsse des Gemeinderates liegen während 30 Tagen, das heisst vom 5. Februar 2024 bis 5. März 2024, auf der Gemeinderatskanzlei Rüthi, Büro Nr. 4, zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die Linienführung ist während der Auflagefrist im Gelände abgesteckt.
Rechtsmittel Gegen den Teilstrassenplan, das Strassenprojekt und die Beschlüsse des Gemeinderates kann innert der Auflagefrist schriftlich Einsprache beim Gemeinderat Rüthi erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhaltes, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.
Rüthi, 31. Januar 2024 Der Gemeinderat
Datum der Neuigkeit 2. Feb. 2024
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