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Öffentliche Planauflage / Teilstrassenplan Feldstrasse

Der Gemeinderat hat in Anwendung von Art. 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1) erlassen:

  • Teilstrassenplan Feldstrasse

 

Gegenstand der Auflage:

Teilstrassenplan zur Erschliessung des Grundstücks Nr. 497

  • Umklassierung Gemeindestrasse 3. Klasse in Gemeindestrasse 2. Klasse
    (Nr. 248)
  • Strassenname: Feldstrasse

Beschluss des Gemeinderates: 30. Januar 2024

 

Öffentliche Auflage

Der Teilstrassenplan, das Strassenprojekt und die Beschlüsse des Gemeinderates liegen während 30 Tagen, das heisst vom 5. Februar 2024 bis 5. März 2024, auf der Gemeinde­rats­kanzlei Rüthi, Büro Nr. 4, zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die Linien­führung ist während der Auflagefrist im Gelände abgesteckt.

 

Rechtsmittel

Gegen den Teilstrassenplan, das Strassenprojekt und die Beschlüsse des Gemeinde­rates kann innert der Auflagefrist schriftlich Einsprache beim Gemeinde­rat Rüthi erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutz­würdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhaltes, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.

 

Rüthi, 31. Januar 2024

Der Gemeinderat


Dokumente Teilstrassenplan Feldstrasse Technischer Bericht (pdf, 935.3 kB)
Teilstrassenplan Feldstrasse Teilstrassenplan 1_500 (pdf, 1091.2 kB)
Teilstrassenplan Feldstrasse Situation 1_500 (pdf, 680.1 kB)
Teilstrassenplan Feldstrasse Längenprofil 1_500_50 (pdf, 291.6 kB)
Teilstrassenplan Feldstrasse Normalprofil 1_50 (pdf, 419.8 kB)
Teilstrassenplan Feldstrasse Querprofile 1_100 (pdf, 341.0 kB)
Teilstrassenplan Feldstrasse Signalisationsplan 1_500 (pdf, 599.0 kB)


Datum der Neuigkeit 2. Feb. 2024