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Referendumsvorlage / Interkommunale Vereinbarung über die regionale Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Rheintal

Stadt Altstätten und Gemeinden Au, Balgach, Berneck, Diepoldsau, Eichberg, Marbach, Oberriet, Rebstein, Rüthi, St. Margrethen und Widnau

 

Referendumsvorlage

(Fakultatives Referendum nach Art. 23 Gemeindegesetz und den Gemeindeordnungen der Gemeinden)

 

Gegenstand

Interkommunale Vereinbarung zwischen den Gemeinden Altstätten, Au, Balgach, Berneck, Diepoldsau, Eichberg, Marbach, Oberriet, Rebstein, Rüthi, St. Margrethen und Widnau (Mitgliedsgemeinden) über die regionale Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Rheintal

 

Beschluss des Stadtrates Altstätten vom 20. November 2023

Beschluss des Gemeinderates Au vom 20. November 2023

Beschluss des Gemeinderates Balgach vom 27. November 2023

Beschluss des Gemeinderates Berneck vom 5. Dezember 2023

Beschluss des Gemeinderates Diepoldsau vom 5. Dezember 2023

Beschluss des Gemeinderates Eichberg vom 8. November 2023

Beschluss des Gemeinderates Marbach vom 21. November 2023

Beschluss des Gemeinderates Oberriet vom 4. Dezember 2023

Beschluss des Gemeinderates Rebstein vom 14. November 2023

Beschluss des Gemeinderates Rüthi vom 21. November 2023

Beschluss des Gemeinderates St. Margrethen vom 4. Dezember 2023

Beschluss des Gemeinderates Widnau vom 28. November 2023

 

Referendumsfrist

Gemeinde Diepoldsau, Gemeinde Eichberg, Gemeinde Oberriet, Gemeinde Rebstein, Gemeinde Rüthi (30 Tage)

vom 8. Januar 2024 bis 6. Februar 2024

 

Stadt Altstätten, Gemeinde Au, Gemeinde Berneck, Gemeinde Marbach, Gemeinde Balgach, Gemeinde St. Margrethen, Gemeinde Widnau
(40 Tage)

vom 8. Januar 2024 bis 16. Februar 2024

 

Oeffentliche Auflage der Referendumsvorlage

In Altstätten:           Stadtkanzlei, 4. OG, Rathaus Altstätten

In Au:                     Gemeinderatskanzlei, Büro 7

In Balgach:             Gemeinderatskanzlei, Turnhallestr. 1

In Berneck:             Gemeinderatskanzlei, Rathaus

In Diepoldsau:        Gemeinderatskanzlei

In Eichberg:            Gemeinderatskanzlei, Büro 1

In Marbach:            Gemeinderatskanzlei, 1. OG, Büro 2

In Oberriet:             Ratskanzlei, 1. Stock

In Rebstein:            Gemeinderatskanzlei

In Rüthi:                  Gemeinderatskanzlei, Büro 4

In St.Margrethen:    Gemeinderatskanzlei

In Widnau:              Gemeinderatskanzlei

 

Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens

Altstätten:               400 gültige Unterschriften

Au:                         400 gültige Unterschriften

Balgach                  250 gültige Unterschriften

Berneck:                 253 gültige Unterschriften

Diepoldsau:            391 gültige Unterschriften

Eichberg:                172 gültige Unterschriften

Marbach:                141 gültige Unterschriften

Oberriet:                 594 gültige Unterschriften

Rebstein:                261 gültige Unterschriften

Rüthi:                     145 gültige Unterschriften

St.Margrethen:        252 gültige Unterschriften

Widnau                   574 gültige Unterschriften

 

Die Referendumsvorlage kann bei der jeweiligen Gemeinderatskanzlei bzw. Stadtkanzlei bezogen werden.

 

Das Referendumsbegehren muss eindeutig abgefasst sein und darf keine Bedingungen enthalten (Art.19 Abs.1 RIG).

 

Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist der jeweiligen Gemeinderatskanzlei bzw. Stadtkanzlei einzureichen.

 

Altstätten, Au, Balgach, Berneck, Diepoldsau, Eichberg, Marbach, Oberriet, Rebstein, Rüthi, St.Margrethen und Widnau

 

5. Januar 2024                          Die Stadt- und Gemeinderäte


Dokument Kindes- und Erwachenenschutzbehörde Rheintal, Gemeinden; Int (pdf, 133.0 kB)


Datum der Neuigkeit 5. Jan. 2024