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Volksabstimmung vom 18. Juni 2023

Am Sonntag, 18. Juni 2023, findet statt:

Eidgenössische Volksabstimmung über folgende Vorlagen:

  • Bundesbeschluss vom 16. Dezember 2022 über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung grosser Unternehmensgruppen) (BBl 2022 3216);
  • Bundesgesetz vom 30. September 2022 über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KlG) (BBl 2022 2403);
  • Änderung vom 16. Dezember 2022 des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) (AS 2022 817)

Kantonale Volksabstimmung über folgende Vorlagen:

  • Kantonsratsbeschluss über die Erhöhung des Eigenkapitals der Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland in Form einer Umwandlung von Kontokorrent-Darlehen
  • Kantonsratsbeschluss über die Erhöhung des Eigenkapitals des Spitals Linth in Form einer Umwandlung von Kontokorrent-Darlehen und eines Betriebsdarlehens
  • Kantonsratsbeschluss über die Darlehensgewährung an die Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland für verschiedene Bauvorhaben am Standort Grabs

Ersatzwahl in der Gemeinde Rüthi:

  • 2. Wahlgang der Ersatzwahl eines Gemeinderatsmitglieds (für den Rest der Amtsdauer 2020/2024)

 

Die Urne ist aufgestellt am Sonntag, 18. Juni 2023

Rathaus                                                             10.00 - 11.00 Uhr

 

Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, in der Gemeinde wohnen und von der Stimmfähigkeit nicht aus­geschlossen sind.

 

Vorzeitige persönliche Stimmabgabe

Die Stimmberechtigten haben am Donnerstag und Freitag vor dem Abstimmungssonntag, während den ordentlichen Büroöffnungszeiten der Gemeindeverwaltung die Möglichkeit, die vorzeitige persönliche Stimme bei der Stimmregisterführerin abzugeben.

 

Briefliche Stimmabgabe

Die Stimmberechtigten können ihre Stimme ab Erhalt des Abstimmungsmaterials brieflich abgeben. Diese muss spätestens am Abstimmungssonntag, bis zur Schliessung der Urne (11.00 Uhr) bei der Gemeinde eintreffen. Das Stimmmaterial erhalten die Stimmberechtigten durch die Post zugestellt. Fehlende Unterlagen können bis Freitag, 16. Juni 2023, bei der Stimmregisterführerin der Gemeinde nachbezogen werden.

 

 

17. Mai 2023

Die Gemeinderatskanzlei



Datum der Neuigkeit 19. Mai 2023