Ersatzwahl Gemeinderat für die Amtsdauer 2021 – 2024 / 2. Wahlgang vom 18. Juni 2023Anlässlich der Ersatzwahl vom 30. April 2023 wurde das absolute Mehr nicht erreicht, es ist ein zweiter Wahlgang notwendig. Der zweite Wahlgang wurde auf den 18. Juni 2023 angesetzt.
Einreichung der Wahlvorschläge Für den zweiten Wahlgang können Wahlvorschläge eingereicht werden. Die Wahlvorschläge müssen innert der festgesetzten Frist (siehe untenstehend) bei der Gemeinderatskanzlei eintreffen. Die Gemeinderatskanzlei stellt die Formulare zur Einreichung der Wahlvorschläge zur Verfügung. Wahlvorschläge sind gültig, wenn sie von wenigstens 15 in der Gemeinde wohnhaften Stimmberechtigten eigenhändig unterzeichnet sind. Sie dürfen höchstens gleich viele Kandidierende enthalten als Mandate zu vergeben sind. Der Wahlvorschlag darf ausschliesslich wählbare Kandidierende enthalten, die ihrer Kandidatur zugestimmt haben. Die Gemeinderatskanzlei stellt ein Merkblatt bereit und steht für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung. Die Wahlvorschläge müssen bis spätestens Mittwoch, 10. Mai 2023, 12.00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei Rüthi eintreffen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung dieser Frist. Beim zweiten Wahlgang sind auch stille Wahlen möglich. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.
Rüthi, 30. April 2023 Die Gemeinderatskanzlei
Datum der Neuigkeit 30. Apr. 2023
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