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Rechtsgültigkeit und Vollzugsbeginn der referendumspflichtigen Erlasse

(Art. 28 ff. RIG, Art. 14 GO)

Nachdem innert der Referendumsfrist vom 6. Februar bis 7. März 2023 kein Referen­dums­begehren eingegangen ist, hat folgender Erlass des Gemeinderates Rechts­gültigkeit erlangt:

Gegenstand

Fondsreglement "Rüthner helfen Rüthnern"

Beschluss Gemeinderat vom 24. Januar 2023

 

Das Reglement tritt per 1. Januar 2023 in Kraft.

 

Rüthi, 24. April 2023                                                 Der Gemeinderat



Datum der Neuigkeit 24. Apr. 2023