Öffentliche Planauflage / Grundwasserschutzzone NeufeldDer Gemeinderat hat in Anwendung von Art. 29 ff. des kantonalen Vollzugsgesetzes zur eidgenössischen Gewässerschutzgesetzgebung (GSchVG; sGS 752.2) erlassen: Grundwasserschutzzone Neufeld
Beschluss des Gemeinderates: 11. Oktober 2022
Öffentliche Auflage: Der Schutzzonenplan, das Schutzzonenreglement und der hydrogeologische Bericht sowie die Beschlüsse des Gemeinderates liegen während 30 Tagen, das heisst vom 17. November bis 16. Dezember 2022, auf der Gemeinderatskanzlei Rüthi, Büro Nr. 4, zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die Linienführung ist während der Auflagefrist im Gelände abgesteckt.
Informationsveranstaltung: Am Montag, 14. November 2022, findet um 19.00 Uhr im Werkhofsaal Rüthi eine öffentliche Informationsveranstaltung statt.
Rechtsmittel: Gegen den Erlass und die Beschlüsse des Gemeinderates kann innert der Auflagefrist schriftlich Einsprache beim Gemeinderat Rüthi erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhaltes, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.
Rüthi, 11. Oktober 2022 Datum der Neuigkeit 4. Nov. 2022
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