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Volksabstimmung vom 25. September 2022

Am Sonntag, 25. September 2022, findet statt:

 

Eidgenössische Volksabstimmung über folgende Vorlagen:

  1. Volksinitiative vom 17. September 2019 «Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)» (BBl 2022 700);
  2. Bundesbeschluss vom 17. Dezember 2021 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer (BBl 2022 2991);
  3. Änderung vom 17. Dezember 2021 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) (AHV 21) (BBl 2021 2995);
  4. Änderung vom 17. Dezember 2021 des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer (Verrechnungssteuergesetz, VStG) (Stärkung des Fremdkapitalmarkts) (BBl 2021 3002).

 

Kantonale Volksabstimmung über folgende Vorlage:

  1. Kantonsratsbeschluss über einen Sonderkredit für die Arealentwicklung Wil West.

 

Die Urne ist aufgestellt am Sonntag, 25. September 2022

Rathaus                                                             10.00 - 11.00 Uhr

 

Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, in der Gemeinde wohnen und von der Stimmfähigkeit nicht aus­geschlossen sind.

 

Vorzeitige persönliche Stimmabgabe

Die Stimmberechtigten haben am Donnerstag und Freitag vor dem Abstimmungssonntag, während den ordentlichen Büroöffnungszeiten der Gemeindeverwaltung die Möglichkeit, die vorzeitige persönliche Stimme bei der Stimmregisterführerin abzugeben.

 

Briefliche Stimmabgabe

Die Stimmberechtigten können ihre Stimme ab Erhalt des Abstimmungsmaterials brieflich abgeben. Diese muss spätestens am Abstimmungssonntag, bis zur Schliessung der Urne (11.00 Uhr) bei der Gemeinde eintreffen. Das Stimmmaterial erhalten die Stimmberechtigten durch die Post zugestellt. Fehlende Unterlagen können bis Freitag, 23. September 2022, bei der Stimmregisterführerin der Gemeinde nachbezogen werden.

 

2. August 2022

Die Gemeinderatskanzlei



Datum der Neuigkeit 2. Aug. 2022