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30.05.2023 12:58:04


Rechtsgültigkeit und Vollzugsbeginn der referendumspflichtigen Erlasse

(Art. 28 ff. RIG, Art. 14 GO)

Nachdem innert der Referendumsfrist vom 1. April bis 2. Mai 2022 gegen die Ergänzungen/Änderungen des

kein Referendumsbegehren eingegangen ist und die Referendumsfrist somit unbenutzt abgelaufen ist, hat der Beschluss des Gemeinderates Rüthi Rechts­gültigkeit erlangt.

Die Ergänzungen/Änderungen der Reglemente treten per 1. Juli 2022 in Kraft.

 

Rüthi, 15. Juni 2022                                                 Der Gemeinderat



Datum der Neuigkeit 24. Juni 2022
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