Referendumsvorlage Ergänzungen/Änderungen Wasserversorgung Reglement und AbwasserreglementReferendumsvorlage (Fakultatives Referendum gem. Art. 23 Gemeindegesetz sowie den jeweiligen Gemeindeordnungen)
Gegenstand Beschluss des Gemeinderates vom 23.02.2022 Ergänzungen/Änderungen Wasserversorgung Reglement und Abwasserreglement
Referendumsfrist vom 1. April 2022 bis 2. Mai 2022 (30 Tage)
Öffentliche Auflage der Referendumsvorlage Gemeinderatskanzlei, Büro 4
Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens 145 gültige Unterschriften
Die Referendumsvorlage kann bei der jeweiligen Gemeinderatskanzlei bzw. Stadtkanzlei bezogen oder von der Publikationsplattform www.publikationen.sg.ch heruntergeladen werden.
Das Referendumsbegehren muss eindeutig abgefasst sein und darf keine Bedingungen enthalten (Art.19 Abs.1 RIG).
Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist der jeweiligen Gemeinderatskanzlei bzw. der Stadtkanzlei einzureichen.
Datum der Neuigkeit 30. März 2022
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