Anhörung und Mitwirkung / Teilstrassenplan SchifffahrtsstrasseDer Gemeinderat Rüthi lädt die Bevölkerung ein, zum folgenden Projekt im Rahmen Teilstrassenplan Schifffahrtsstrasse Nach Art. 34 Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1, abgekürzt PBG) werden beim Erlass von Nutzungsplänen nach- und nebengeordnete Planungsträger rechtzeitig angehört (Abs. 1) und die zuständige Behörde sorgt für eine geeignete Mitwirkung der Bevölkerung (Abs. 2). Die Unterlagen sind vom 21. Januar bis 21. Februar 2022 auf der Gemeinderatskanzlei (Rathaus, Büro 4) sowie auf der Website der Gemeinde Rüthi einsehbar. Während der Mitwirkungsfrist können schriftliche Stellungnahmen bei der Gemeinderatskanzlei Rüthi, Staatsstrasse 78, 9464 Rüthi oder info@ruethi.ch eingereicht werden. Bei allfälligen Fragen steht Ihnen die Gemeinderatskanzlei Rüthi gerne zur Verfügung. Der Gemeinderat dankt für die Mitwirkung.
Rüthi, 19. Januar 2022
Datum der Neuigkeit 20. Jan. 2022
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