Volksabstimmung vom 13. Februar 2022Am Sonntag, 13. Februar 2022, findet statt: Eidgenössische Volksabstimmung über folgende Vorlagen:
Die Urne ist aufgestellt am Sonntag, 13. Februar 2022 Rathaus 10.00 - 11.00 Uhr
Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, in der Gemeinde wohnen und von der Stimmfähigkeit nicht ausgeschlossen sind.
Vorzeitige persönliche Stimmabgabe Die Stimmberechtigten haben am Donnerstag und Freitag, 10. und 11. Februar 2022, während den ordentlichen Büroöffnungszeiten der Gemeindeverwaltung die Möglichkeit, die vorzeitige persönliche Stimme bei der Stimmregisterführerin abzugeben.
Briefliche Stimmabgabe Die Stimmberechtigten können ihre Stimme ab Erhalt des Abstimmungsmaterials brieflich abgeben. Diese muss spätestens am Sonntag, 13. Februar 2022, bis zur Schliessung der Urne (11.00 Uhr) bei der Gemeinde eintreffen. Das Stimmmaterial erhalten die Stimmberechtigten durch die Post zugestellt. Fehlende Unterlagen können bis Freitag, 11. Februar 2022, bei der Stimmregisterführerin der Gemeinde nachbezogen werden.
17. Januar 2022 Die Gemeinderatskanzlei Datum der Neuigkeit 17. Jan. 2022
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