öffentliche Planauflage / Teilstrassenplan Brunnenbergstrasse, Abschnitt Oberdorfstrasse bis BuchholzstrasseDer Gemeinderat hat in Anwendung von Art. 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1) erlassen: Teilstrassenplan Brunnenbergstrasse, Abschnitt Oberdorfstrasse bis Buchholzstrasse Gegenstand der Auflage: Teilstrassenplan zur Schaffung einer Ausweichstelle
Beschluss des Gemeinderates: 2. Juni 2021
Öffentliche Auflage: Der Teilstrassenplan, das Strassenprojekt und die Beschlüsse des Gemeinderates liegen während 30 Tagen, das heisst vom 10. Juni bis 9. Juli 2021, auf der Gemeinderatskanzlei Rüthi, Büro Nr. 4, zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die Linienführung ist während der Auflagefrist im Gelände abgesteckt.
Rechtsmittel: Gegen den Teilstrassenplan, das Strassenprojekt und die Beschlüsse des Gemeinderates kann innert der Auflagefrist schriftlich Einsprache beim Gemeinderat Rüthi erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhaltes, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.
Rüthi, 8. Juni 2021 Der Gemeinderat
Dokument Plan_Teilstrassenplan_1_500.pdf (pdf, 494.9 kB) Datum der Neuigkeit 8. Juni 2021
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