Öffentliche Planauflage / Teilstrassenplan PlonastrasseDer Gemeinderat hat in Anwendung von Art. 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1) erlassen:
Teilstrassenplan Plonastrasse Gegenstand der Auflage:
Beschluss des Gemeinderates: 12. November 2019
Öffentliche Auflage: Der Teilstrassenplan, das Strassenprojekt und die Beschlüsse des Gemeinderates liegen während 30 Tagen, das heisst vom 19. November bis 18. Dezember 2019, auf der Gemeinderatskanzlei Rüthi, Büro Nr. 4, zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die Linienführung ist während der Auflagefrist im Gelände abgesteckt.
Rechtsmittel: Gegen den Teilstrassenplan, das Strassenprojekt und die Beschlüsse des Gemeinderates kann innert der Auflagefrist schriftlich Einsprache beim Gemeinderat Rüthi erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhaltes, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.
Rüthi, 15. November 2019 Datum der Neuigkeit 18. Nov. 2019
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