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29.03.2024 11:15:38


Zweiter Wahlgang der Ersatzwahl Gemeinderat vom 18. Juni 2023 / Stille Wahl entfällt

Am 30. April 2023 fand keine Wahl für den freien Sitz im Gemeinderat statt. Der zweite Wahlgang wurde auf den 18. Juni 2023 angesetzt.

Stille Wahl ist im zweiten Wahlgang möglich (Art. 28 Abs. 1 Bst. c WAG). Sie kommt zustande, wenn die Zahl der auf allen gültigen Wahlvorschlägen aufgeführten Kandidierenden der Zahl der zu vergebenden Mandate entspricht. Die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen ist am 10. Mai 2023, 12.00 Uhr, abgelaufen.

Die Gemeinderatskanzlei stellt fest:

  1. Für den zweiten Wahlgang der Ersatzwahl des Gemeinderates (1 Sitz) sind die folgenden Kandidaturen nach Art. 28 ff. WAG gültig vorgeschlagen worden:
  1. Die stille Wahl entfällt somit.
  1. Der auf den 18. Juni 2023 festgelegte Urnengang für diese Ersatzwahl findet statt.

 

Rechtsmittelbelehrung

Innert der Frist von vierzehn Tagen seit der Wahl kann betreffend diese Wahl beim Departement des Innern, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 110 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen [sGS 125.3] i.V.m. Art. 164 f. des Gemeindegesetzes [sGS 151.2]).

 

 

Rüthi, 10. Mai 2023                            Die Gemeinderatskanzlei

 

 



Datum der Neuigkeit 12. Mai 2023
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