Referendumsvorlage / Vereinbarung der Politischen Gemeinden Oberriet und Rüthi über die gemeinsame Führung des GrundbuchamtesFakultatives Referendum gemäss Art. 14 Gemeindeordnung Rüthi:
Gegenstand Beschluss des Gemeinderates Rüthi vom 7. Juni 2022 Referendumsfrist Öffentliche Auflage Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist der Gemeinderatskanzlei einzureichen. Das Referendumsbegehren muss eindeutig abgefasst sein und darf keine Bedingungen enthalten (Art. 19 Abs. 1 Gesetz über Referendum und Initiative). Die Referendumsvorlage kann bei der Gemeinderatskanzlei bezogen werden.
9464 Rüthi SG, 21. Juni 2022 Der Gemeinderat Dokument Vereinbarung_gemeinsame_Fuhrung_Grundbuchamt.pdf (pdf, 83.5 kB) Datum der Neuigkeit 22. Juni 2022
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