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Volksabstimmung vom 12. März 2023

Am Sonntag, 12. März 2023, findet statt:

 

Ersatzwahl im Kanton St. Gallen:

  1. Wahlgang der Ersatzwahl eines st. gallischen Mitglieds des Ständerates (für den Rest der Amtsdauer 2019/2023)

 

Die Urne ist aufgestellt am Sonntag, 12. März 2023

Rathaus                                                             10.00 - 11.00 Uhr

 

Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, in der Gemeinde wohnen und von der Stimmfähigkeit nicht aus­geschlossen sind.

 

Vorzeitige persönliche Stimmabgabe

Die Stimmberechtigten haben am Donnerstag und Freitag vor dem Abstimmungssonntag, während den ordentlichen Büroöffnungszeiten der Gemeindeverwaltung die Möglichkeit, die vorzeitige persönliche Stimme bei der Stimmregisterführerin abzugeben.

 

Briefliche Stimmabgabe

Die Stimmberechtigten können ihre Stimme ab Erhalt des Abstimmungsmaterials brieflich abgeben. Diese muss spätestens am Abstimmungssonntag, bis zur Schliessung der Urne (11.00 Uhr) bei der Gemeinde eintreffen. Das Stimmmaterial erhalten die Stimmberechtigten durch die Post zugestellt. Fehlende Unterlagen können bis Freitag, 10. März 2023, bei der Stimmregisterführerin der Gemeinde nachbezogen werden.

 

14. Februar 2023                                          Die Gemeinderatskanzlei



Datum der Neuigkeit 14. Feb. 2023