Volksabstimmung vom 12. März 2023Am Sonntag, 12. März 2023, findet statt:
Ersatzwahl im Kanton St. Gallen:
Die Urne ist aufgestellt am Sonntag, 12. März 2023 Rathaus 10.00 - 11.00 Uhr
Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, in der Gemeinde wohnen und von der Stimmfähigkeit nicht ausgeschlossen sind.
Vorzeitige persönliche Stimmabgabe Die Stimmberechtigten haben am Donnerstag und Freitag vor dem Abstimmungssonntag, während den ordentlichen Büroöffnungszeiten der Gemeindeverwaltung die Möglichkeit, die vorzeitige persönliche Stimme bei der Stimmregisterführerin abzugeben.
Briefliche Stimmabgabe Die Stimmberechtigten können ihre Stimme ab Erhalt des Abstimmungsmaterials brieflich abgeben. Diese muss spätestens am Abstimmungssonntag, bis zur Schliessung der Urne (11.00 Uhr) bei der Gemeinde eintreffen. Das Stimmmaterial erhalten die Stimmberechtigten durch die Post zugestellt. Fehlende Unterlagen können bis Freitag, 10. März 2023, bei der Stimmregisterführerin der Gemeinde nachbezogen werden.
14. Februar 2023 Die Gemeinderatskanzlei Datum der Neuigkeit 14. Feb. 2023
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